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FAQ



Wie lange rückwirkend kann man einen Steuerausgleich machen?

In Österreich kann eine Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich 5 Jahre rückwirkend gemacht werden. Die Frist endet jeweils am 31. Dezember des fünften Folgejahres.
Zum Beispiel: Der Steuerausgleich für das Jahr 2021 kann noch bis 31.12.2026 beantragt werden.


Was kann man bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen?

Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Werkzeuge, Abschreibung, Arbeitszimmer, Aus- und Weiterbildungen, Umschulungskosten, Betriebsratsumlag, Computer, Fachliteratur, Internet, Reisekosten...

Bei Bedarf kann ich dir gerne individuell weiterhelfen. 


Wann liegt eine Pflichtveranlagung vor?

Eine Pflichtveranlagung bedeutet, dass die Arbeitnehmerveranlagung verpflichtend bis spätestens 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden muss.
Eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung liegt unter anderem dann vor, wenn zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge bezogen wurden.

  • Krankengeld
  • Wiedereingliederungsteilzeit oder Rehabilitationsgeld
  • Einkünfte aus einer anderen Tätigkeit, die die Freigrenze von € 730,00 überschreiten
  • zu Unrecht bezogene Pendlerpauschale oder Pendlereuro
  • zu Unrecht berücksichtigter Familienbonus Plus
  • Berücksichtigung eines Freibetrags laut Freibetragsbescheid im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung
  • Kapitaleinkünfte von mehr als € 22,00, die nicht der österreichischen Kapitalertragsteuer unterliegen
  • Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen, für die keine Immobilienertragsteuer entrichtet wurde


 
 
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