Personalverrechnung im Detail |
- Laufende Abrechnung der monatlichen Gehälter inkl. gleichbleibender Bestandteile (z.B. Überstundenpauschale oder Sachbezüge)
- Mitarbeitervorsorgekasse
- Erstellung des Buchungsbeleges für die Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung
- Lohnartenliste je Dienstnehmer:in pro Monat
- Erstellung der Abgabennachweise für Sozialversicherung, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer
- Berechnung von Urlaubsersatzleistungen
- Erstellung von Überweisungsträger für Mitarbeiter:innen, Finanzamt, Gemeinde und ÖGK
- Betriebsjahreslohnkonto
- Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)
- Übermittlung des Jahreslohnzettels an das Finanzamt
- Übermittlung der Kommunalsteuererklärung
- Arbeits- und Entgeltbestätigungen
- Anträge an die AUVA
- Eintritts- und Austrittsmeldungen
- Auswertungen (z.B. Jahreslohnübersicht)
- Erstellung und Übermittlung von Drittschuldenerklärungen
FAQ
Was kostet die Lohnverrechnung? |
Die Preise der Lohnverrechnung hängen von der Anzahl deiner Mitarbeiter:innen und der Tätigkeit ab. Es handelt sich dabei um Pauschalsätze. Nur bei komplexen Fällen erfolgt die Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Die Preisliste kannst du in der Rubrik "Preise" downloaden. Die Beträge verstehen sich exklusive 20% Umsatzsteuer. Beispiel: Die laufende Standardabrechnung eines Dienstnehmers kostet € 25,00 exkl. USt.
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Wer ist bei dir für die Lohnverrechnung zuständig? |
Die Lohnverrechnung erfolgt in Zusammenarbeit mit meiner Kooperationsparternin Brigitte Löw von Lohnpuzzle. Auf Wunsch kann die Kommunikation direkt mit ihr erfolgen – alternativ bleibe ich gerne deine vorrangige Ansprechperson. Die Zusammenarbeit wird individuell abgestimmt und vereinbart. |
Welche Fristen gelten in der Personalverrechnung? |
Spätestens bis zum 15. des Folgemonats sind die Lohnabgaben – Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag sowie der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag – an das Finanzamt abzuführen. Die Kommunalsteuer ist ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt an die zuständige Gemeinde zu entrichten. |
Können Unterlagen digital übermittelt werden? |
Eine digitale Arbeitsweise ist ausdrücklich willkommen und erleichtert den Austausch von Unterlagen erheblich. |